Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Ein umfassender Überblick
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat die deutsche Förderlandschaft revolutioniert, indem sie verschiedene Förderangebote von BAFA und KfW in einem Programm zusammenführt, unter anderem auch das Marktanzreizprogramm (MAP). Dies erleichtert Bauherren und Sanierern den Zugang zu finanzieller Unterstützung und fördert verstärkt Investitionen in den Klimaschutz. Unser Beitrag informiert ausführlich über Hintergründe, Aufbau und zukünftige Entwicklungen.
Inhalt im Überblick
- Hintergrund und Zielsetzung: Warum gibt es diese Förderinitiative?
- Umsetzung gemäß dem Klimaschutzplan:
- Erste Maßnahmen traten bereits im Januar 2020 in Kraft:
- Im Jahr 2021 setzte die neue BEG-Förderung einen weiteren Schritt um.
- Die zweite bedeutende Reform der BEG trat im Jahr 2023 in Kraft.
- Eine Änderung der Heizungsförderung ist ab 2024 geplant.
- Struktur und Umfang der Bundesförderung für effiziente Gebäude:
- Struktur der BEG-Förderung für Neubau und Sanierung:
- Alternative steuerliche Förderung im Vergleich zur Bundesförderung (BEG):
Hintergrund und Zielsetzung: Warum gibt es diese Förderinitiative?
Die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude markiert die Umsetzung eines langfristigen Regierungsplans, der bereits vor vielen Jahren entworfen wurde: die Vereinfachung der Förderlandschaft in Deutschland. Das Ziel dieser Förderinitiative ist es, Bauherren und Sanierer dazu zu ermutigen, energieeffiziente Maßnahmen umzusetzen, indem sie einen leichteren Zugang zu finanzieller Unterstützung erhalten. Dies geschieht vor dem Hintergrund des übergeordneten Ziels, die CO2-Emissionen in Deutschland drastisch zu reduzieren. Der Gebäudesektor bietet dabei beträchtliche Potenziale, da er für etwa 14 Prozent der deutschen CO2-Emissionen verantwortlich ist.
Umsetzung gemäß dem Klimaschutzplan:
Der Klimaschutzplan 2030, veröffentlicht Ende 2019 von der Regierung, legt ein Konzept zur Reduzierung des deutschen CO2-Fußabdrucks vor. Er umfasst Maßnahmen aus verschiedenen energieintensiven Bereichen, darunter auch den Gebäudesektor. Durch großzügige finanzielle Anreize wird Sanieren und energieeffizientes Bauen attraktiver gemacht. Dies führt zu einem Rückgang des Energieverbrauchs in deutschen Haushalten und trägt dazu bei, die CO2-Emissionen zu senken sowie die schädlichen Auswirkungen des Treibhausgases, wie die globale Erwärmung, zu mildern.
Erste Maßnahmen traten bereits im Januar 2020 in Kraft:
Als die Regierung die ersten Schritte zur Umsetzung der neuen Bundesförderung unternahm. Dazu gehörten:
- Die Vergabe von Fördermitteln für Gasheizungen nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energien.
- Die Abschaffung der Förderung von Ölheizungen.
- Die Einführung eines Sonderzuschusses zum Austausch von Ölheizungen.
- Eine Erhöhung der Zuschüsse seit Januar für die Installation von Umweltheizungen sowie für Maßnahmen zum energetischen Sanieren oder Bauen.
Im Jahr 2021 setzte die neue BEG-Förderung einen weiteren Schritt um.
Ein Jahr nach den ersten Maßnahmen, im Januar 2021, trat sie teilweise in Kraft. Diese Förderinitiative kombiniert Angebote des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und war zunächst nur als Zuschuss für Einzelmaßnahmen verfügbar. Seit Juli 2021 wurden zudem einige ältere KfW-Programme in die Bundesförderung integriert.
Die zweite bedeutende Reform der BEG trat im Jahr 2023 in Kraft.
Eine zentrale Änderung war die Separierung der BEG-Neubau-Förderung von der BEG EM und WG. Zusätzlich wurden neue Boni eingeführt oder erweitert, um die Förderbedingungen praxisgerechter zu gestalten. Dazu gehören beispielsweise der Worst Performing Building Bonus oder der Bonus für serielles Sanieren. Im Bereich der Heizungsförderung wurden die Konditionen vom Staat angepasst, wobei die Förderung von Gasheizungen komplett gestrichen wurde.
Eine Änderung der Heizungsförderung ist ab 2024 geplant.
Der Staat beabsichtigt, eine weitere Novelle des BEG umzusetzen, die gleichzeitig mit einer Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes einhergeht. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Förderung regenerativer Energiesysteme attraktiver zu gestalten. Im Wesentlichen wird dabei eine Erhöhung der Förderkonditionen und eine Anpassung der technischen Mindestvorgaben angestrebt.
Struktur und Umfang der Bundesförderung für effiziente Gebäude:
Die BEG-Förderung steht allen offen, die entweder ein Gebäude neu errichten oder renovieren möchten. Sie gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude und umfasst sowohl Zuschüsse als auch Kredite. Personen, die von dieser Förderung profitieren möchten, müssen die Mittel unbedingt vor der Beauftragung von Liefer- oder Leistungsverträgen beantragen. Zusätzlich besteht in allen Bereichen eine Verpflichtung zur Beauftragung von Fachhandwerkern.
Struktur der BEG-Förderung für Neubau und Sanierung:
Die Bundesförderung gliedert sich gemäß den aktuellen Förderrichtlinien in vier Teilprogramme:
1. BEG EM (Bundesförderung für Einzelmaßnahmen):
- Diese Förderung richtet sich an Sanierungsvorhaben im bestehenden Gebäudebestand.
- Gebäude, die älter als fünf Jahre sind, können Zuschüsse oder Kredite für verschiedene Maßnahmen erhalten, darunter Heizungstausch, Heizungsoptimierung, hierzu zählen unteranderem auch der hydraulische Abgleich nach verfahren B. Einbau einer Lüftungsanlage sowie Arbeiten an der Gebäudehülle wie neue Fenster, Türen oder Dämmarbeiten.
- Für viele dieser Maßnahmen ist eine Heizlastberechnung gemäß DIN EN 12831 Pflicht.
BEG WG (Bundesförderung für Wohngebäude):
- Diese Förderung ist für sanierte Häuser gedacht, die einen Effizienzhausstandard erreichen.
- Förderfähig sind sämtliche Arbeiten, die im Rahmen der Sanierung durchgeführt werden.
BEG NWG (Bundesförderung für Nichtwohngebäude):
- Auch für ganzheitliche Sanierungsvorhaben von Nichtwohngebäuden gibt es diese Förderung.
- Sie richtet sich an Eigentümer von Nichtwohngebäuden und bietet attraktive neue Fördermöglichkeiten.
BEG Neubau (Bundesförderung für klimafreundliche Neubauten):
- Diese Förderung ist sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude verfügbar.
- Stark vergünstigte Kredite werden angeboten, wenn die neuen Gebäude dem Effizienzhaus-Standard 40 entsprechen und hohe Anforderungen an die CO2-Emissionen erfüllen.
Unabhängig davon, ob es sich um die BEG EM, WG, NWG oder Neubau-Förderung handelt: Alle Angebote sind entweder als Zuschuss oder als Kreditvariante verfügbar. Häufig sind die Darlehen mit einem Tilgungszuschuss ausgestattet, der die zurückzuzahlende Kreditsumme deutlich reduziert. Zusätzlich kann die Förderung für die Baubegleitung direkt beantragt werden.
Ansprechende Förderbedingungen dank vieler neuer Boni:
Die Zuschüsse und Tilgungszuschüsse der Bundesförderung variieren je nach Maßnahme zwischen 20 und 45 Prozent. Zusätzlich zu diesen gibt es eine Reihe neuer Boni, die die Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz noch attraktiver machen. Ein Beispiel hierfür ist der iSFP-Bonus, der einen zusätzlichen Fördersatz von fünf Prozent bietet. Dieser Bonus wird gewährt, wenn Maßnahmen umgesetzt werden, die im individuell erstellten Sanierungsfahrplan (iSFP) einer Energieberatung enthalten sind.
Des Weiteren werden ansprechendere Konditionen geboten, wenn ein Gebäude besonders nachhaltig ist oder einen hohen Anteil regenerativer Energien nutzt. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus erhöht sich die Gesamtförderung um fünf Prozentpunkte.
Alternative steuerliche Förderung im Vergleich zur Bundesförderung (BEG):
Aktuell können Eigentümer von privat genutzten Wohnhäusern bereits Handwerkerkosten von der Steuer absetzen. Die Bundesregierung plant analog zu diesem Modell auch steuerliche Vergünstigungen für Maßnahmen zur energetischen Sanierung einzuführen, wie z.b Heizlastberechnungen und dem hydraulischen Abgleich. Wenn Hausbesitzer ihr Gebäude dämmen oder die Anlagentechnik optimieren, sollen sie zukünftig 20 Prozent der Gesamtkosten (Material und Lohn) über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen können.
Dieses neue Programm ist als Alternative zur Bundesförderung für effiziente Gebäude gedacht. Es soll sicherstellen, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen von der Förderung profitieren.
Die Umsetzung der Bundesförderung erfolgt schrittweise bis zum Jahr 2023.
Seit dem 2. Januar 2021 ist die BEG EM-Förderung als Zuschuss bereits verfügbar. Sie ersetzt bisherige Förderangebote von BAFA (für den Heizungstausch und die Heizungsoptimierung) sowie von KfW (Programm 430 für Einzelmaßnahmen) und markiert somit den ersten Schritt der Umsetzung. Am 1. Juli 2021 folgte der zweite Schritt, wobei seitdem die BEG EM, BEG WG und BEG NWG-Förderung beantragt werden können.
Die Förderkonditionen und Vorgaben haben sich bis 2023 bereits deutlich verändert. Die Regierung plant für das Jahr 2024 eine neue Novelle, deren Ziel es ist, die Förderung für das Heizen mit regenerativen Energien besser an die praktischen Bedürfnisse anzupassen.