Hydraulischer Abgleich

Heizlastberechnung + Heizkörper Auslegung inkl.

Ist Ihr Gebäude dazu geeignet auf den eine Wärmepumpe umzurüsten?

Im Zuge der von uns vollbrachten Planungsarbeiten geben wir Ihnen unser Expertenrat mit an die Hand.

  • Pauschalpreis 2,25 € pro berechnetem m²
  • Optimiertes Rohrnetz für Maximale Effizienz
  • nach Verfahren „B“ im VdZ Formular für BAFA-Förderung
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Wie funktioniert der Hydraulische Abgleich und was ist unser Service?

Willkommen bei Energie Innovativ – Ihrem verlässlichen Partner für eine professionelle hydraulische Abgleichsberechnung gemäß Verfahren B. Unsere hochqualifizierten Ingenieure, Techniker und Energieeffizienz-Experten stehen Ihnen mit fundiertem Fachwissen und praxisorientierten Lösungen zur Seite. Unser erfahrenes Team gewährleistet eine zügige, effiziente und kosteneffektive Bearbeitung Ihrer Anliegen und ist flexibel genug, um individuelle Kundenwünsche umzusetzen.

Ob es sich um Einfamilienhäuser, umfangreichere Wohnanlagen, Neubauten oder Bestandsgebäude handelt – wir sind für Sie da. Unser Leistungsspektrum umfasst die hydraulische Abgleichsberechnung nach Verfahren B mit raumgenauer Heizlastberechnung gemäß DIN 12831.

Unsere Dienstleistungen zum hydraulischen Abgleich ermöglichen Ihnen, bis zu 25% Ihrer Heizkosten einzusparen und dabei den CO2-Ausstoß erheblich zu reduzieren. Gleichzeitig steigern Sie die Lebensdauer Ihrer Heizungsanlage und verbessern den Komfort in Ihrem Zuhause. Kontaktieren Sie uns gerne für eine umfassende Beratung zu den einzelnen Schritten des hydraulischen Abgleichs – wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

Was ist das Ziel des hydraulischen Abgleichs?

Das primäre Ziel besteht darin, die korrekte Menge Wasser zur richtigen Zeit und am richtigen Ort bereitzustellen. Anders ausgedrückt, ist es notwendig, das Heiz- und Kühlwasser bedarfsgerecht an alle Nutzer zu liefern. Dies erfordert eine präzise Abstimmung und Angleichung sämtlicher Komponenten des hydraulischen Systems.

Eine kleine Maßnahme mit enormer Wirkung: Gemäß der Optimus-Studie bietet der hydraulische Abgleich ein Einsparpotenzial von bis zu 21 % und zeichnet sich durch vergleichsweise niedrige Investitionskosten sowie ein ausgezeichnetes Kosten-Nutzen-Verhältnis aus.

Wer ist dazu verpflichtet einen hydraulischen Abgleich durchzuführen?

Ab dem 1. Oktober 2022 trat die EnSimiMaV in Kraft – eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung mittels langfristig wirksamer Maßnahmen. Alle Gebäude mit Gasheizung müssen zwingend einen Heizungscheck absolvieren. Für größere Mietshäuser gelten verschärfte Bestimmungen. In Gebäuden mit sechs oder mehr Wohneinheiten ist bis zum 30. September 2024 ein hydraulischer Abgleich der Zentralheizungen Pflicht. Immobilien mit über 10 Wohneinheiten müssen dies sogar schon bis Ende September 2023 umsetzen. Zudem sind Büro- und Geschäftsgebäude mit einer Heizfläche von über 1.000 Quadratmetern bis zum 15. September 2024 zum hydraulischen Abgleich verpflichtet. Es ist äußerst ratsam, sich frühzeitig darum zu kümmern, da die Fachbetriebe derzeit überaus stark ausgelastet sind.

Jetzt gemeinsam mit Energie Innovative durchstarten

Profitiere jetzt von unserer Expertise! Sichere dir rechtzeitig einen hydraulischen Abgleich gemäß der neuen Vorschriften. Vereinbare noch heute einen Termin, um deine Energieeffizienz zu steigern und mögliche Kosten zu senken – lass uns gemeinsam die Zukunft Ihrer Heizungsanlage gestalten!

Fragen & Antworten

Die Bestandsaufnahme erfolgt entweder durch Sie selbst oder durch einen Fachmann Ihrer Wahl. Hierfür haben wir ein Beiblatt erstellt, dass wir Ihnen per E-Mail zusenden. Dieses ist einfach verständlich und kann in Kürze ausgefüllt werden.

Ein hydraulischer Abgleich ist nicht ausschließlich für Mehrfamilienhäuser oder größere Anlagen relevant. Auch bei kleineren Heizsystemen ist diese Maßnahme oft wirtschaftlich und amortisiert sich in der Regel bereits nach kurzer Zeit.

Durch die jährliche Einsparung von mehreren Hundert Euro macht sich der hydraulische Abgleich bezahlt. Hinzu kommen eine gleichmäßigere Wärmeverteilung und somit eine spürbare Verbesserung des Komforts sowie die schonende Behandlung der Umwelt.

Bei den meisten Heizungsanlagen mit einem zentralen Heizkessel, einem Zweirohrsystem und Heizkörpern ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs problemlos möglich.

Jedoch sollten auch Fußbodenheizungen, andere Flächenheizungen und in manchen Fällen Einrohrheizungen (z.B. für BAFA-Einzelfördermaßnahmen) hydraulisch abgeglichen werden. Bei Einrohrheizungen kommen anstelle der voreinstellbaren Thermostatventile spezielle Volumenstromregler zum Einsatz.

Noch offene Fragen?

Melden Sie sich gerne bei uns. Wir klären alle offenen Fragen.