Grundsätzlich ist eine Heizlastberechnung vor der Erstellung eines Angebots für die Heizungsanlage erforderlich. Zu diesem Zeitpunkt ist dem Installateur jedoch noch nicht bekannt, ob Sie den Auftrag tatsächlich bei ihm erteilen werden. Aus diesem Grund versucht er, Kosten zu minimieren, und beauftragt keine eigene Heizlastberechnung, sondern schätzt einfach die benötigte Leistung.
Daraus ergeben sich nun zwei Szenarien:
- Sie erteilen den Auftrag zur Heizungsinstallation, und die Firma installiert die geschätzte Heizungsanlage.
– Im besten Fall passt die Anlage zu Ihrem Gebäude. Im schlimmsten Fall zahlen Sie langfristig mehr als notwendig, da die Kosten sowohl für die Anlage als auch für den Betrieb höher sein können.
- Sie erteilen den Auftrag zur Heizungsinstallation, und die Firma führt später eine Heizlastberechnung durch.
– Auch hier kann es Glück im Spiel sein, wenn die geschätzte Heizungsanlage zur tatsächlichen Heizlast Ihres Gebäudes passt. Häufig ergibt sich jedoch eine Abweichung von der Berechnung. In solchen Fällen kann die Firma trotzdem eine größere Heizungsanlage einbauen, da sie diese bereits im Angebot hatte. Wenn die ursprünglich geschätzte Anlage zu klein war, wird der Preis im Nachhinein steigen, da eine größere Anlage eingebaut werden muss.
Wenn Sie also sicherstellen möchten, dass Ihre Heizungsanlage korrekt dimensioniert ist, führt kein Weg an einer Heizlastberechnung vorbei. In jedem Fall werden Sie Kosten tragen müssen. Wenn Sie die Berechnung nicht selbst in Auftrag geben, wird der Heizungsinstallateur die Kosten dafür auf den Anlagenpreis aufschlagen.
Der Vorteil ist offensichtlich: Durch eine unabhängige Heizlastberechnung vor der Angebotsannahme erhalten Sie vergleichbare Angebote.
Darüber hinaus sind Heizlastberechnungen und hydraulische Abgleiche für BAFA- und KFW-Förderungen zwingend erforderlich.