FAQ

Fragen & Antworten

Allgemein

Grundsätzlich ist eine Heizlastberechnung vor der Erstellung eines Angebots für die Heizungsanlage erforderlich. Zu diesem Zeitpunkt ist dem Installateur jedoch noch nicht bekannt, ob Sie den Auftrag tatsächlich bei ihm erteilen werden. Aus diesem Grund versucht er, Kosten zu minimieren, und beauftragt keine eigene Heizlastberechnung, sondern schätzt einfach die benötigte Leistung.

Daraus ergeben sich nun zwei Szenarien:

  1. Sie erteilen den Auftrag zur Heizungsinstallation, und die Firma installiert die geschätzte Heizungsanlage.
    – Im besten Fall passt die Anlage zu Ihrem Gebäude. Im schlimmsten Fall zahlen Sie langfristig mehr als notwendig, da die Kosten sowohl für die Anlage als auch für den Betrieb höher sein können.
  2. Sie erteilen den Auftrag zur Heizungsinstallation, und die Firma führt später eine Heizlastberechnung durch.
    – Auch hier kann es Glück im Spiel sein, wenn die geschätzte Heizungsanlage zur tatsächlichen Heizlast Ihres Gebäudes passt. Häufig ergibt sich jedoch eine Abweichung von der Berechnung. In solchen Fällen kann die Firma trotzdem eine größere Heizungsanlage einbauen, da sie diese bereits im Angebot hatte. Wenn die ursprünglich geschätzte Anlage zu klein war, wird der Preis im Nachhinein steigen, da eine größere Anlage eingebaut werden muss.

Wenn Sie also sicherstellen möchten, dass Ihre Heizungsanlage korrekt dimensioniert ist, führt kein Weg an einer Heizlastberechnung vorbei. In jedem Fall werden Sie Kosten tragen müssen. Wenn Sie die Berechnung nicht selbst in Auftrag geben, wird der Heizungsinstallateur die Kosten dafür auf den Anlagenpreis aufschlagen.

Der Vorteil ist offensichtlich: Durch eine unabhängige Heizlastberechnung vor der Angebotsannahme erhalten Sie vergleichbare Angebote.

Darüber hinaus sind Heizlastberechnungen und hydraulische Abgleiche für BAFA- und KFW-Förderungen zwingend erforderlich.

Der größte Teil Unserer Kunden sind kleiner bis mittelständige Handwerksbetriebe, denen die Kapazitäten für Heizlastberechnungen fehlen. Wir greifen gezielt unter die Arme. Mit Fachwissen und Erfahrung nehmen wir Ihnen die Arbeit ab und Sie Sparen Sie Zeit und Geld!

Jedoch gehören regelmäßig auch Privatpersonen, Ingenieurbüros und Hausverwaltungen zu unseren Kunden.

Sie können Ihren Auftrag in nur wenigen Minuten bequem von jedem beliebigen Ort online erteilen. Unsere Dienstleistungen bieten wir zu einem transparenten Festpreis an, den Sie leicht einsehen können. Einfach das Auftragsformular zur Heizlastberechnung ausfüllen und bequem per Rechnung bezahlen. Schon innerhalb weniger Tage erhalten Sie Ihre Berechnungen per E-Mail zugestellt.

Die Heizlast wird gemäß dem genauen Verfahren nach DIN EN 12831 berechnet und ist somit zu 100% normgerecht.

Der hydraulische Abgleich gemäß Verfahren B ist der für den Förderantrag erforderliche und entspricht den aktuellen Qualitätsstandards.

Ja, es ist möglich, zunächst persönlichen Kontakt mit uns aufzunehmen. Nutzen Sie einfach eines unserer Kontaktformulare, und wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden. Anschließend besprechen wir Ihr individuelles Objekt persönlich und planen gemeinsam die Sinnhaftigkeit weiterer Schritte.

Selbstverständlich übernehmen wir die Auslegung der Wärmepumpe für Ihr individuelles Bauvorhaben. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren wie Gebäudegröße, Wärmedämmung, Heizlast und lokale Gegebenheiten. Zusätzlich erhalten Sie von uns detaillierte Empfehlungen und unseren Expertenrat, um sicherzustellen, dass die Wärmepumpe optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist und Ihnen maximale Effizienz bietet.

Neben unseren Kernkompetenzen in der Heizungsoptimierung verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der TGA (Technische Gebäudeausrüstung) Planung, einschließlich der Auslegung der Trinkwasserinstallation und der Erstellung von Lüftungskonzepten.

Zudem haben wir ein breites Netzwerk von Energieberatern, die Sie bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans unterstützen können, sowie Kontakte zu Experten im Bereich des strategischen Energieeinkaufs.

Zögern Sie nicht, uns Ihre individuelle Anfrage zu senden. Wir finden eine Lösung!.

Ja, die Heizlastberechnung, der hydraulische Abgleich, die Installation einer Wärmepumpe im Altbau und die Auslegung einer Fußbodenheizung im Bestand sind förderfähig.

Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderkriterien regelmäßig ändern können. Daher können wir keine Garantie dafür übernehmen, dass sich diese nicht zwischenzeitlich geändert haben.

Heizlastberechnung

Für gewöhnlich vereinbaren Sie einen kurzen Anruf, bei dem wir zügig die wichtigsten Punkte durchsprechen. Dieser dauert in der Regel nicht länger als 15 Minuten.

Anschließend senden wir Ihnen die auszufüllenden Unterlagen sowie die von Ihnen geforderte Checkliste zu. Sobald diese an uns zurückgesendet wird, beginnen wir mit der Bearbeitung.

Bestandskunden senden uns üblicherweise direkt die Unterlagen zu, und weitere Absprachen sind in der Regel nicht mehr erforderlich.

Wenn Sie einen kurzen Anruf mit uns vereinbaren, besprechen wir gezielt dieses Thema. Allerdings kommt es auch nicht selten vor, dass unsere Kunden zu beschäftigt für ein Telefonat sind und den Kontakt ausschließlich per E-Mail bevorzugen. Dort erhalten Sie von uns eine Checkliste zugesendet, sodass alles einfach und reibungslos für Sie von statten geht.
Hier die wichtigsten Punkte Bereits vorab:

  • Grundrisse & Schnitte komplett vermasst
  • ein bis zwei Fotos der Außenansicht
  • GEG/- EnEV (wenn vorhanden)
  • den ausgefüllten Fragebogen, dieser wird ihnen per mail zugesendet

Die Aktuellen Laufzeiten Variieren immer etwas je nach Aktueller Auftragslage. Da wir jedoch aufgrund unserer hohen Qualität viele Bestandkunden haben sind wird stetig ausgelastet. In der Regel brauchen wir 5-7 Tage für die Bearbeitung eines Objektes.

Wir bieten jedoch auch einen 24h Service an, welcher bei unseren Kunden mit großer Beleibtheit gebucht wird.

Die Aktualisierung bereits durchgeführter Arbeiten wird mit einer Abänderungspauschale bepreist, welche nur einen Bruchteil des ursprünglichen Preises kostet. Dank unserer 3D-Modell-basierten Arbeitsweise werden die neuen Ergebnisse bereits innerhalb von 24 Stunden fertiggestellt und an Sie zurückgesendet.

Wärmepumpen stellen eine effiziente Methode dar, um Gebäude mit Wärme zu versorgen. Bei der Berechnung der Heizlast werden Wärmepumpen als Wärmeerzeuger einbezogen und ihre Leistung berücksichtigt. Die Auswahl der geeigneten Wärmepumpe sowie die korrekte Dimensionierung sind entscheidend, um die Heizlast eines Gebäudes effektiv zu decken.

Eine Heizlast von 11 kW besagt, dass eine Heizungsanlage kontinuierlich 10 Kilowatt an Wärmeenergie bereitstellen muss, um die Raumtemperatur auf dem gewünschten Niveau zu halten. Die exakte Heizlast ist abhängig von den spezifischen Eigenschaften Ihres Gebäudes, daher ist eine präzise Heizlastberechnung erforderlich, um die genaue Heizleistung zu bestimmen.

Die Lieferzeiten bis zum Abschluss der Heizlastberechnungen dauern in der Regel 3-7 Werktage.

U-Werte oder Bauteilinformationen sind notwendig, um die Wärmedurchlässigkeit von Bauteilen wie Wänden, Fenstern oder Dächern zu quantifizieren. Diese Informationen werden benötigt, um die Wärmeverluste eines Gebäudes zu berechnen und sicherzustellen, dass es effizient beheizt oder gekühlt werden kann. Durch die Kenntnis der U-Werte kann man bestimmen, wie viel Wärme durch die Bauteile verloren geht und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Energieverbrauch zu optimieren und den Komfort zu verbessern.

Hydraulischer Abgleich

Die Bestandsaufnahme erfolgt entweder durch Sie selbst oder durch einen Fachmann Ihrer Wahl. Hierfür haben wir ein Beiblatt erstellt, dass wir Ihnen per E-Mail zusenden. Dieses ist einfach verständlich und kann in Kürze ausgefüllt werden.

Ein hydraulischer Abgleich ist nicht ausschließlich für Mehrfamilienhäuser oder größere Anlagen relevant. Auch bei kleineren Heizsystemen ist diese Maßnahme oft wirtschaftlich und amortisiert sich in der Regel bereits nach kurzer Zeit.

Durch die jährliche Einsparung von mehreren Hundert Euro macht sich der hydraulische Abgleich bezahlt. Hinzu kommen eine gleichmäßigere Wärmeverteilung und somit eine spürbare Verbesserung des Komforts sowie die schonende Behandlung der Umwelt.

Bei den meisten Heizungsanlagen mit einem zentralen Heizkessel, einem Zweirohrsystem und Heizkörpern ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs problemlos möglich.

Jedoch sollten auch Fußbodenheizungen, andere Flächenheizungen und in manchen Fällen Einrohrheizungen (z.B. für BAFA-Einzelfördermaßnahmen) hydraulisch abgeglichen werden. Bei Einrohrheizungen kommen anstelle der voreinstellbaren Thermostatventile spezielle Volumenstromregler zum Einsatz.

Ab dem 1. Oktober 2024 wird gemäß §60c des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) der hydraulische Abgleich für jede neu installierte Heizungsanlage verpflichtend, unabhängig vom verwendeten Energieträger. Für bestehende Heizungsanlagen wird diese Maßnahme nicht explizit genannt.

Ab dem 1. Oktober 2024 müssen ältere Heizungsanlagen, die Wasser als Wärmeträger verwenden, auf Optimierung geprüft werden, gemäß § 60b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dabei gelten folgende Fristen:

1. Heizungsanlagen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut oder aufgestellt wurden und keine Wärmepumpen sind, sowie in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder anderen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben werden, müssen innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach ihrer Installation einer Heizungsprüfung und -optimierung unterzogen werden.

2. Heizungsanlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut oder aufgestellt wurden und in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder anderen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben werden, müssen bis zum 30. September 2027 einer Heizungsprüfung und -optimierung unterzogen werden.

Die offizielle Bezeichnung für das wichtigste Förderprogramm für den hydraulischen Abgleich lautet seit Januar 2021 „Bundesförderung für effiziente Gebäude“. Durch dieses Programm können Sie von einer doppelten Optimierung profitieren: Sie senken Ihre Heizkosten und erhalten zusätzlich einen staatlichen Zuschuss.

Der Förderbetrag beträgt standardmäßig 15 Prozent. Wenn die Maßnahme Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans ist, steigt der Zuschuss sogar auf 20 Prozent.

Achtung: Seit Oktober 2022 ist die Förderung für den hydraulischen Abgleich nicht mehr für größere Gebäude verfügbar. Sie gilt ausschließlich für Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden mit höchstens 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche. Größere gasbeheizte Gebäude ab sechs Wohneinheiten unterliegen nun einer gesetzlichen Verpflichtung zur Heizungsoptimierung.

In der Regel umfasst der hydraulische Abgleich folgende Schritte:

1. Aufnahme des Gebäudezustands und der Heizkörper raumweise.
2. Ermittlung der benötigten Wärmeleistung für jeden Raum unter Berücksichtigung der Dämmung der Außenwände, der Qualität der Fenster, der Wärmeverluste über Fußboden und Decke sowie des Lüftungsverhaltens.
3. Bestimmung einer optimalen Vorlauf- und Rücklauftemperatur für das Heizsystem sowie der erforderlichen Heizwassermenge für jeden Heizkörper basierend auf dem Leistungsvermögen der vorhandenen Heizkörper/Heizregister.
4. Erfassung/Abschätzung des Rohrnetzes und seiner Strömungswiderstände zur Berechnung der optimalen Pumpenleistung.
5. Ermittlung der Werte für die erforderlichen Widerstände im Kreislauf, insbesondere an jedem einzelnen Heizkörper.
6. Einstellung der ermittelten Werte am Kessel/Wärmeerzeuger (Heizkurve), der Pumpe und den voreinstellbaren Thermostatventilen.

Über mich

Lukas Münzner

Ich bin Fachingenieur in der TGA und habe mich seit mehreren Jahren darauf spezialisiert, Heizungsanlagen hinsichtlich Energieeffizienz zu optimieren.

Expertenwissen

Mein Team besteht aus hochqualifizierten Fachkräften mit langjähriger Erfahrung in der Energiebranche. Wir verfügen über das technische Know-how, um die besten Lösungen für Ihre spezifischen Anforderungen zu entwickeln.

Individuelle Beratung

Wir verstehen, dass jedes Projekt einzigartig ist. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite und bieten maßgeschneiderte Beratung, um sicherzustellen, dass Ihre Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsziele erreicht werden.

DIN und Normgerechte Planung

Wir kennen unsere Branche genaustens und können uns auf die neusten Gesetzgebungen sowie Persönliche Bedürfnisse unserer Kunden Schnell Anpassen. Wir berechnen unsere Heizlast ausschließlich gemäß DIN EN 12831 und führen den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B durch.

+500

Projekte abgeschlossen

+1000

Zufriedene Kunden

+1 Mio. €

Energiekosten eingespart