Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – Erklärt in nur 6 Schritten!
Abhängig vom Zustand des Gebäudes kommen bei einer energetischen Sanierung verschiedene Energieeffizienzmaßnahmen infrage. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt auf, welche Maßnahmen die größten Einsparungen erzielen können. Er ordnet Maßnahmen wie den Heizungstausch oder die Gebäudedämmung verschiedenen Sanierungsschritten zu und bietet damit eine klare Struktur für die geplanten Arbeiten. Im Rahmen des Energieberatungsberichts einer BAFA-Vor-Ort-Beratung können Zuschüsse von bis zu 80 Prozent für den Sanierungsfahrplan beantragt werden. Des Weiteren wird die Sanierungsförderung optimiert, wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen schrittweise umgesetzt werden.
Inhalt im Überblick
- Eine schrittweise Anleitung zur Erreichung des angestrebten Sanierungsziels.
- Schritt 1: Sie führen ein initiales Beratungsgespräch.
- Schritt 2: Die Erfassung des energetischen Ist-Zustands Ihrer Immobilie.
- Schritt 3: Sanierungsvorschläge werden entwickelt.
- Schritt 4: Der individuelle Sanierungsplan wird abgestimmt und erstellt.
- Schritt 5: Das Abschlussgespräch wird geführt
- Schritt 6: Die Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.
Eine schrittweise Anleitung zur Erreichung des angestrebten Sanierungsziels.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude wird im Rahmen einer umfassenden Energieberatung erstellt. Er identifiziert wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzmaßnahmen und gruppiert sie in verschiedenen Maßnahmenpaketen. Die Umsetzung der einzelnen Schritte kann über einen beliebigen Zeitraum erfolgen, um das gewünschte Sanierungsziel zu erreichen. Es besteht keine Verpflichtung zur Umsetzung des gesamten Plans oder aller vorgeschlagenen Maßnahmen. Sollten Sie nur einige Maßnahmen umsetzen oder den Sanierungsfahrplan ganz ignorieren, hat dies keine rechtlichen Konsequenzen.
Schritt 1: Sie führen ein initiales Beratungsgespräch.
Dieses Gespräch, das in Ihren eigenen Räumlichkeiten stattfindet, bildet das zentrale Element für die Erstellung Ihres individuellen Sanierungsfahrplans. Gemeinsam mit einem Fachmann oder einer Fachfrau für Energieeffizienz werden Ihre persönlichen Vorstellungen und Bedürfnisse bezüglich der Sanierung Ihres Hauses erörtert.
Darüber hinaus können auch weitere, nicht ausschließlich energiebezogene Maßnahmen während des Beratungsgesprächs diskutiert werden, wie beispielsweise barrierefreies Umbauen, die Erweiterung der Wohnfläche oder die Steigerung des Wohnkomforts. Eine Expertise für Energieeffizienz in Ihrer Region finden Sie in der Liste von Fachleuten für Förderprogramme des Bundes, die von der Deutschen Energie-Agentur (dena) bereitgestellt wird.
Schritt 2: Die Erfassung des energetischen Ist-Zustands Ihrer Immobilie.
Diese Analyse ermöglicht es Ihnen, einen realistischen Überblick über das Effizienzniveau Ihrer Immobilie zu erhalten. Gleichzeitig erhalten Sie erste Hinweise darauf, welche Bauteile sanierungsbedürftig sind.
Hinweis: Zur Veranschaulichung wird der energetische Ist-Zustand Ihrer Immobilie in sieben verschiedenen Farbklassen dargestellt. Dunkelgrün entspricht dabei dem höchsten Effizienzniveau, während Dunkelrot das niedrigste Effizienzniveau kennzeichnet.
Schritt 3: Sanierungsvorschläge werden entwickelt.
Nach dem ersten Vor-Ort-Gespräch und der Erfassung des energetischen Ist-Zustands Ihrer Immobilie erstellt Ihr Energieeffizienz-Experte nun individuelle Maßnahmenpakete mit konkreten Sanierungsmaßnahmen für Sie. Für eine schrittweise Sanierung können insgesamt 2 bis maximal 5 solcher aufeinander aufbauenden Maßnahmenpakete gebildet werden, die jeweils bis zu 5 Sanierungskomponenten enthalten können. Zusätzlich erhalten Sie Informationen über die zeitliche Reihenfolge sowie die geschätzten Kosten der einzelnen Effizienzmaßnahmen.
Bitte beachten Sie: Der individuelle Sanierungsfahrplan ist maximal 15 Jahre gültig. Für Maßnahmen, die außerhalb dieses Zeitrahmens umgesetzt werden, erhalten Sie keine zusätzliche Förderung.
Schritt 4: Der individuelle Sanierungsplan wird abgestimmt und erstellt.
Falls für Ihre Wohnimmobilie mehrere verschiedene Sanierungspläne in Frage kommen, können Sie nun eine konkrete Entscheidung treffen. Sobald Ihre Wahl feststeht, wird Ihr Energieeffizienz-Experte den individuellen Sanierungsplan für Sie erstellen.
Schritt 5: Das Abschlussgespräch wird geführt
Nach der detaillierten Ausarbeitung des individuellen Sanierungsplans treffen Sie sich erneut mit Ihrer Expertin oder Ihrem Experten für Energieeffizienz. Gemeinsam besprechen Sie die finalen Ergebnisse.
Am Ende der Beratung erhalten Sie zwei wichtige Dokumente:
- „Mein Sanierungsfahrplan“ – ein übersichtliches Dokument, das Informationen zum Ist-Zustand des Gebäudes und den geplanten Sanierungsschritten enthält.
- „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ – ein detailliertes Dokument mit Informationen zu den einzelnen Sanierungsschritten, einschließlich der jeweiligen Effizienzmaßnahmen.
Wichtig: Auf die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans eine Förderung erhalten können, die Ihnen ermöglicht, 80 % der Kosten zu sparen. Ihr Energieeffizienz-Experte beantragt diesen Zuschuss direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), so dass Sie nichts weiter tun müssen.
Schritt 6: Die Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.
Nachdem Sie das Abschlussgespräch geführt und die beiden Dokumente erhalten haben, können Sie beginnen, die Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsplan umzusetzen. Bevor Sie jedoch eine Maßnahme umsetzen, stellen Sie einen Zuschussantrag bei der KfW oder beim BAFA oder beantragen Sie einen Kredit bei der KfW. Im Rahmen der „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) bestätigt Ihr Energieeffizienz-Experte, dass Sie die jeweilige Maßnahme entsprechend Ihres individuellen Sanierungsplans umsetzen. Nach erfolgreicher Umsetzung der Maßnahmen erhalten Sie automatisch einen Zusatztilgungszuschuss in Höhe von 5 Prozentpunkten.
Bitte beachten Sie: Eine zusätzliche Maßnahme, die nicht im individuellen Sanierungsplan aufgeführt ist, kann nicht mit dem Sanierungsplan-Bonus gefördert werden. Für diese Maßnahme muss ein separater Antrag ohne Sanierungsplan-Bonus gestellt werden.