Ölheizung – Ist ein Austausch Notwendig?
Fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas sind begrenzt verfügbar auf unserem Planeten. Ihre Vorkommen werden früher oder später erschöpft sein, und ihre regenerative Erzeugung ist nur in begrenztem Umfang möglich. Um die Ressourcen dieser Rohstoffe zu schonen und eine nachhaltige Energieversorgung für die Zukunft sicherzustellen, sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unter bestimmten Bedingungen eine Verpflichtung zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen vor, die einen übermäßigen Energieverbrauch aufweisen.
Inhalt im Überblick
GEG bestimmt Austauschvorgaben für veraltete Öl- und Gasheizungen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt Standards für die Energieeffizienz von Gebäuden fest, unabhängig davon, ob es sich um alte oder neue Gebäude handelt. Es regelt sowohl die Qualität der Gebäudehülle als auch die der technischen Anlagen. Als Teil seiner energiepolitischen Ziele zur drastischen Reduzierung des CO2-Ausstoßes enthält das Gesetz auch Bestimmungen zur Austauschpflicht für alte Ölheizungen und Gasheizungen gemäß § 72.
Gemäß diesen Bestimmungen dürfen alte Heizkessel für flüssige und gasförmige Brennstoffe unter bestimmten Bedingungen nicht mehr betrieben werden. Dies betrifft insbesondere Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Die Austauschpflicht betrifft somit hauptsächlich Konstanttemperaturkessel mit einer Heizleistung zwischen vier und 400 Kilowatt.
Das Alter der Heizungsanlage ist entscheidend
Für die Austauschpflicht bei Öl- und Gasheizungen. In der Regel entspricht das Alter der Heizung dem Kesselalter, das am Typenschild abgelesen werden kann. Selbst wenn nur bestimmte Komponenten wie der Brenner zwischenzeitlich ersetzt wurden, muss eine neue Anlage installiert werden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, wer in diesem oder den kommenden Jahren von der Austauschpflicht betroffen ist oder sein wird:
So bestimmen Sie das Alter Ihrer Heizung:
Um das Alter Ihrer Heizung zu bestimmen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, insbesondere wenn Sie noch nicht lange in Ihrem Haus wohnen. Eine Option besteht darin, das Baujahr auf dem Typenschild zu überprüfen, das sich direkt am Kessel befindet. Es kann jedoch vorkommen, dass das Baujahr nicht mehr lesbar ist oder das Typenschild nicht zugänglich ist. In diesem Fall können Sie das Baujahr möglicherweise im Schornsteinfegerprotokoll (Anlagenverzeichnis), in den Bauunterlagen oder in alten Rechnungen bzw. Datenblättern finden.
Falls Sie auch auf diese Weise nicht erfolgreich sind, können Sie beim nächsten Wartungstermin einen Fachmann fragen. Der Schornsteinfeger oder ein Heizungstechniker kann Ihnen das Alter Ihrer Öl- oder Gasheizung mitteilen und den Zustand der Anlage beurteilen.
2024: Neues Heizungsgesetz verschärft Situation
Mit der Verabschiedung des Heizungsgesetzes im Jahr 2024, als Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), hat sich die Situation deutlich verschärft. Nun sind Hausbesitzer nicht nur dazu verpflichtet, ihre alten Heizungen auszutauschen, sondern auch bei der Installation neuer Heizungen bestimmte Vorgaben zu beachten. Gemäß den neuen Bestimmungen darf eine neue Heizung grundsätzlich nur noch zu maximal 35 Prozent auf fossile Energien setzen. Den Großteil des Heizwärmebedarfs (65 Prozent) müssen stattdessen Regenerative-Energien-Anlagen decken.
Ausnahmen von der Austauschpflicht
Die Förderung von Öl- und Gasheizungen ist heute nur noch in Ausnahmefällen möglich, wobei eine Ausnahme die Mehrkosten der Wasserstofffähigkeit einer 100-Prozent-H2-Ready-Gasheizung darstellt. Stattdessen besteht die Möglichkeit, die bestehende oder neue Heizung durch den Einsatz von regenerativen Energien zu ergänzen oder zu ersetzen. Für solche Maßnahmen können Hausbesitzer staatliche Fördermittel beantragen.
Die Austauschpflicht gilt nicht für bestimmte Heizungstypen. Zu den Ausnahmen zählen:
- Konstanttemperaturkessel mit einer Leistung unter vier und über 400 Kilowatt
- Heizungen, die kein Öl oder Gas verwenden
- Einzelraumheizungen
- direkt befeuerte Warmwasserbereiter
- Niedertemperaturkessel
- Brennwertkessel
Langjährige Hauseigentümer erhalten zusätzlichen Bestandsschutz
Eine weitere Ausnahme von der Pflicht zum Heizungstausch besteht für langjährige Hauseigentümer. Dies betrifft Hausbesitzer, die eine Immobilie mit maximal zwei Wohnungen bereits am 01. Februar 2002 als Eigentümer bewohnt haben. Diese Personen dürfen weiterhin mit der alten Technik heizen, während neue Eigentümer die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen müssen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Ausnahme nicht nur für Käufer gilt, sondern auch für Erben, die bereits lange im Haus leben, bisher jedoch keine Eigentümer waren. Nach dem Eigentumsübergang haben diese Personen zwei Jahre Zeit, um eine neue Heizungsanlage zu installieren.
Handlungsbedarf und Modernisierungsmöglichkeiten
Wenn Sie von der Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen betroffen sind, ist es jetzt an der Zeit zu modernisieren. Aber was bedeutet eine Heizungsmodernisierung konkret? Die Planung der neuen Anlage steht an oberster Stelle, denn die Heizung muss den Gegebenheiten des Gebäudes, dem individuellen Heizverhalten und dem Wärmebedarf entsprechen.
Wenn Sie von der Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen betroffen sind, stehen Ihnen verschiedene Alternativen zur Verfügung. Im Folgenden werden einige Alternativen zur Ölheizung vorgestellt:
- Öl- oder Gasbrennwertheizung als Alternative: Eine neue Öl- oder Gasheizung nutzt den Brennwerteffekt, indem sie die heißen Verbrennungsabgase abkühlt und so fast 100 Prozent der Energie der eingesetzten Rohstoffe gewinnt. Diese Technik ist platzsparend und über lange Zeit erprobt.
- Holz als nachwachsender Rohstoff: Eine weitere Alternative ist die Holzheizung. Hier haben Hausbesitzer die Wahl zwischen energiesparenden Holzvergasern oder automatisch arbeitenden Pelletheizungen. Beide Systeme nutzen einen heimischen und nachwachsenden Rohstoff und gelten daher als besonders umweltfreundlich. Während Holzvergaserkessel regelmäßig von Hand beschickt werden müssen, genügt es bei Pelletkesseln, nur die Asche regelmäßig auszutragen.
- Eine umweltfreundliche Alternative: Zur konventionellen Heizung ist die Nutzung von kostenloser Sonnenenergie durch Solarthermie. Diese Technologie nutzt die Energie der Sonne, um Heizungswasser zu erwärmen und versorgt dabei Räume und Trinkwasser mit thermischer Energie. Warmwassersolaranlagen sind kompakt und kostengünstig, während Solarheizungen zu erheblichen Einsparungen führen können.