Der Klimawandel und steigende Energiekosten rücken nachhaltiges Bauen immer stärker in den Fokus von Bauherren und Investoren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (Programmnummern 297 und 298) attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für den Neubau und Erstkauf energieeffizienter und nachhaltiger Wohngebäude. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Förderbedingungen, Voraussetzungen und Vorteile dieses Programms.
Was wird im KfW Programm 297 und 298 gefördert?
Das KfW-Programm unterstützt den Neubau sowie den Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in Deutschland. Dabei werden zwei Förderstufen unterschieden:
- Klimafreundliches Wohngebäude: Diese Stufe wird erreicht, wenn das Gebäude die Effizienzhaus-Stufe 40 erfüllt, die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ einhält und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
- Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG): Zusätzlich zu den genannten Kriterien muss das Gebäude die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) erfüllen, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat.
In beiden Fällen sind folgende Maßnahmen förderfähig:
- Bau und Kauf einschließlich Nebenkosten
- Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten und Nachhaltigkeitsberater
- Nachhaltigkeitszertifizierung
Wer kann die Förderung beantragen?
Das KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ richtet sich an eine breite Zielgruppe, die in den Neubau oder Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude investieren möchte. Dazu zählen in erster Linie Privatpersonen, etwa Bauherrinnen und Bauherren, die ein Eigenheim planen oder eine neu gebaute Wohnung kaufen wollen. Auch Wohneigentumsgemeinschaften profitieren von der Förderung, ebenso wie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer, Freiberufler sowie Vermieterinnen und Vermieter.
Darüber hinaus richtet sich das Programm auch an Unternehmen, kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Förderfähig sind ebenfalls juristische Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften, sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, wie Kammern, Verbände oder soziale Organisationen. Selbst gemeinnützige Vereine können das Förderangebot nutzen, sofern sie ein förderfähiges Wohnprojekt planen. Damit spricht die KfW gezielt sowohl private als auch institutionelle Investoren an, um den klimafreundlichen Wohnungsbau in Deutschland nachhaltig zu fördern.
Welche Konditionen erhalte ich beim KfW 297/298 Kredit?
Die KfW bietet für dieses Programm zinsgünstige Kredite mit folgenden Konditionen an:
- Kredithöhe: Bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“. Erfüllt das Gebäude zusätzlich die QNG-Kriterien, erhöht sich der maximale Kreditbetrag auf bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.
- Laufzeit und Zinsbindung: Die Kredite können mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren und einer Zinsbindung von bis zu 10 Jahren ausgestattet werden.
- Tilgungsfreie Anlaufzeit: Je nach gewählter Laufzeit sind tilgungsfreie Anlaufjahre möglich, in denen lediglich Zinsen gezahlt werden.
Die aktuellen Zinssätze sind variabel und können auf der KfW-Website eingesehen werden.
Was sind die Technischen Mindestanforderungen?
Um die Förderung zu erhalten, müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllt sein:
- Effizienzhaus-Stufe 40: Das Gebäude darf maximal 40 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufweisen.
- Treibhausgasemissionen: Die Anforderungen an das Treibhauspotenzial (GWP100) müssen gemäß Lebenszyklusanalyse (LCA) eingehalten werden.
- Heizsystem: Es darf kein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energien oder Biomasse installiert sein.
Für die Förderstufe mit QNG ist zusätzlich eine Nachhaltigkeitszertifizierung erforderlich.
Wie erfolgt der Ablauf der Antragstellung für das KfW 297 / 298 Programm?
Der Weg zur Förderung gliedert sich in folgende Schritte:
- Planung: Einbindung von Energieeffizienz-Experten und ggf. Nachhaltigkeitsberatern zur Planung des Vorhabens.
- Bestätigung zum Antrag (BzA): Die Experten erstellen die BzA, die die Einhaltung der Fördervoraussetzungen bestätigt.
- Antragstellung: Einreichung des Antrags bei der Hausbank oder einem anderen Finanzierungspartner vor Beginn des Vorhabens.
- Durchführung: Nach Zusage des Kredits kann mit dem Bau oder Kauf begonnen werden.
- Bestätigung nach Durchführung (BnD): Nach Abschluss des Vorhabens bestätigen die Experten die ordnungsgemäße Umsetzung.
- Auszahlung: Der Kredit wird entsprechend den vereinbarten Konditionen ausgezahlt.
Es ist wichtig, den Antrag vor Beginn des Vorhabens zu Stellen
Perfekt – hier sind ausführlichere Fließtexte mit Überschriften zu den häufigsten Fragen zum KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298)“, ideal zum Einfügen in deinen Blogartikel oder als eigener FAQ-Bereich:
Wer kann den Förderkredit 297/298 beantragen?
Die Förderung steht einer breiten Zielgruppe offen. Ob Privatperson, Bauherr, Bauträger, Genossenschaft oder Vermieter – wer ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen oder kaufen möchte, kann vom Programm profitieren. Besonders attraktiv ist es auch für Familien, die ein energieeffizientes Eigenheim planen. Aber auch Unternehmen, juristische Personen, Körperschaften öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen sind antragsberechtigt. Wichtig ist, dass die Antragstellung vor Beginn des Bauvorhabens erfolgt – also bevor ein Bauvertrag abgeschlossen oder mit Bauarbeiten begonnen wird. Die eigentliche Antragstellung läuft nicht direkt über die KfW, sondern über eine Hausbank oder einen Finanzierungspartner.
Was bedeutet „Klimafreundliches Wohngebäude“?
Ein „klimafreundliches Wohngebäude“ im Sinne der KfW-Förderung erfüllt bestimmte energetische und ökologische Kriterien. Grundlage ist der Effizienzhaus-Standard 40 – das bedeutet, das Gebäude verbraucht nur 40 % der Primärenergie eines gesetzlich definierten Referenzgebäudes. Zusätzlich darf das Heizsystem nicht auf fossilen Brennstoffen (z. B. Öl oder Gas) oder Biomasse basieren. Stattdessen sollen umweltfreundliche Technologien wie Wärmepumpen, Fernwärme oder Solarthermie zum Einsatz kommen. Ein weiterer Kernpunkt sind die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus des Gebäudes, die durch eine sogenannte Lebenszyklusanalyse (LCA) nachgewiesen und begrenzt werden müssen. All diese Kriterien sollen sicherstellen, dass das Gebäude über Jahrzehnte hinweg einen möglichst geringen ökologischen Fußabdruck hat.
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderstufe mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)?
Die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ richtet sich an Projekte, die über die reinen Energieeinsparungen hinaus auch ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Das Gebäude muss dafür mit einem QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM Siegel zertifiziert werden. Diese Siegel werden durch anerkannte Zertifizierungsstellen vergeben und basieren auf einem umfangreichen Kriterienkatalog, der z. B. Baustoffwahl, Rückbaubarkeit, Flächeneffizienz und Barrierefreiheit bewertet. Für diese Förderstufe ist zusätzlich eine anerkannter Nachhaltigkeitsberater*in in das Projekt einzubinden, der oder die die Anforderungen prüft und die Zertifizierung begleitet. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, profitiert nicht nur vom höheren Kreditbetrag (150.000 € statt 100.000 €), sondern wertet seine Immobilie auch langfristig auf.
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?
Die Höhe des Förderkredits hängt davon ab, ob die Standard- oder die QNG-Förderstufe erreicht wird. Für Wohngebäude, die die Kriterien eines klimafreundlichen Neubaus erfüllen (EH-40, keine fossile Heizung, LCA-Nachweis), vergibt die KfW bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Wird zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erworben, steigt die mögliche Kreditsumme auf bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern kann dies schnell zu einer sehr attraktiven Finanzierungssumme führen. Wichtig: Die Förderung gilt je Wohneinheit – also bei einem Zweifamilienhaus entsprechend doppelt. In der Kreditsumme können nicht nur Baukosten, sondern auch Planungs-, Beratungs- und Zertifizierungskosten enthalten sein.
Gibt es einen Tilgungszuschuss wie bei anderen KfW-Programmen?
Anders als bei der Sanierungsförderung (z. B. KfW 261), sieht das Programm 297/298 keinen Tilgungszuschuss vor. Das bedeutet, der gesamte Kreditbetrag muss über die Laufzeit vollständig zurückgezahlt werden. Der Vorteil liegt hier vielmehr in den besonders zinsgünstigen Konditionen, die vor allem bei hohen Finanzierungssummen oder langen Laufzeiten einen großen Unterschied machen können. Die KfW ermöglicht Kreditlaufzeiten von bis zu 35 Jahren mit einer Zinsbindung von bis zu 10 Jahren. Zusätzlich sind tilgungsfreie Anlaufjahre möglich, in denen lediglich Zinsen gezahlt werden – ideal für die Bauphase oder die Anfangszeit nach Einzug.
Welche Heizsysteme sind erlaubt?
Ein zentraler Bestandteil der Förderung ist der vollständige Verzicht auf fossile Brennstoffe. Heizsysteme auf Basis von Öl, Gas oder auch Biomasse (z. B. Pellets oder Hackschnitzel) sind ausdrücklich nicht zulässig. Erlaubt und sogar erwünscht sind hingegen klimafreundliche Alternativen wie elektrische Wärmepumpen, Anschluss an ein emissionsarmes Fernwärmenetz, Solarthermie oder andere innovative Heizlösungen, die keine CO₂-Emissionen verursachen. Auch Kombinationen, etwa mit Photovoltaik-Anlagen, sind möglich – allerdings muss stets ein Nachweis über die Einhaltung der energetischen Mindestanforderungen erbracht werden. Wer hier frühzeitig auf moderne Technik setzt, spart nicht nur Emissionen, sondern auch Energiekosten über Jahrzehnte hinweg.
Was muss ich tun, um die Förderung zu bekommen?
Der Weg zur KfW-Förderung beginnt vor dem ersten Spatenstich. Zuerst muss das Bauvorhaben gemeinsam mit einemr zertifizierten Energieeffizienz-Expertenin geplant werden. Für die QNG-Förderung ist zusätzlich eine Nachhaltigkeitsberaterin erforderlich. Beide Expertinnen erstellen eine sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA). Diese ist Voraussetzung für die Antragstellung über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner. Erst nach Kreditzusage darf mit dem Bau oder Kauf begonnen werden. Nach Abschluss des Vorhabens müssen die Expertinnen die Bestätigung nach Durchführung (BnD) abgeben – nur dann gilt das Projekt offiziell als förderfähig abgeschlossen. Der Ablauf ist also klar strukturiert, erfordert aber sorgfältige Planung und professionelle Begleitung.
Wird auch der Kauf einer neuen Eigentumswohnung gefördert?
Ja, auch der Ersterwerb einer neu gebauten Eigentumswohnung kann über das KfW-Programm 297/298 gefördert werden – vorausgesetzt, die Wohnung befindet sich in einem klimafreundlichen Wohngebäude, das die Anforderungen der Förderung erfüllt. Das bedeutet: Die Wohnung muss Teil eines Gebäudes mit EH-40-Standard sein, darf kein fossiles Heizsystem nutzen und muss die nötigen Umweltstandards erfüllen. Wird zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erworben, kann auch hier die höhere Kreditstufe (bis zu 150.000 €) in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, dass der Kaufvertrag erst nach der Kreditzusage unterzeichnet wird, da ansonsten keine Förderung mehr möglich ist.
Was kostet eine Nachhaltigkeitszertifizierung – und wird sie gefördert?
Die Kosten für eine QNG-Zertifizierung hängen stark von Größe und Art des Gebäudes sowie vom gewählten Zertifizierer ab. Bei Einfamilienhäusern kann man mit etwa 3.000–6.000 Euro rechnen, bei größeren Projekten entsprechend mehr. Die gute Nachricht: Diese Kosten gelten im Rahmen der KfW-Förderung als förderfähig und können in die Finanzierungssumme integriert werden. Das bedeutet, dass Bauherr*innen die Zertifizierungskosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen. Für viele ist das ein Anreiz, sich auch für die QNG-Stufe zu entscheiden – denn dadurch steigt nicht nur die Kreditsumme, sondern auch der langfristige Wert und die Qualität des Gebäudes.