KfW-Einzelmaßnahmen – Welche Förderungen gibt es?
Wer eine energetische Sanierung für sein Haus plant, kann auf Fördermittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zählen. Die Unterstützung beschränkt sich dabei nicht nur auf eine vollständige Sanierung zum Effizienzhaus, sondern umfasst auch Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise den Austausch der Heizung. Die KfW bietet hierfür Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Im Folgenden geben wir einen Überblick darüber, welche Fördermöglichkeiten es für Einzelmaßnahmen gibt und wie der Antragsprozess abläuft.
Inhalt im Überblick
Zuschüsse und Kredite für Einzelmaßnahmen von der KfW
Bei energetischen Modernisierungen stellt die KfW attraktive Förderungen bereit, die als Zuschüsse und Kredite für mindestens fünf Jahre alte Gebäude genutzt werden können. Besonders beim Austausch der Heizung können Hausbesitzer Zuschüsse beantragen oder das ergänzende KfW-Darlehen nutzen. Dieses Darlehen steht zusätzlich zu den Förderungen der KfW oder des BAFA für verschiedene Sanierungsmaßnahmen am Gebäude zur Verfügung.
Tipp: Wer Fördermittel für Dämmungen, Fenster oder Anlagentechnik sucht, erhält Zuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Überblick über förderfähige Einzelmaßnahmen für Haus und Heizung
Hausbesitzer, die Einzelmaßnahmen im Rahmen der KfW-Richtlinien durchführen, haben die Möglichkeit, Fördergelder für neue Heizungen zu erhalten. Förderfähige Systeme umfassen unter anderem:
- Wärmepumpen für Luft, Erde oder Wasser (inkl. Split-Klimaanlagen)
- Holzheizungen (z. B. Pelletöfen, die automatisch beschickt werden)
- Brennstoffzellenheizgeräte (bei Einsatz von Wasserstoff oder Biomethan)
- Solarthermieanlagen zur Wärme- oder Warmwassererzeugung
- Anschlüsse an Nah- oder Fernwärmenetze
- Gas-Brennwertheizungen, die auf den Einsatz von Wasserstoff vorbereitet sind
Zusätzlich gibt es finanzielle Unterstützung für verschiedene Nebenkosten, solange die hohen technischen Anforderungen der KfW erfüllt werden.
Förderhöhe und maximale Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Heizung
Die Förderung der KfW für Einzelmaßnahmen an Heizungen besteht aus einem Basiszuschuss von 30 Prozent, der für alle genannten Heizsysteme gilt. In bestimmten Fällen kann dieser Basiszuschuss durch verschiedene Boni ergänzt werden, wie:
- 5 % Wärmepumpen-Bonus für bestimmte Wärmepumpen
- 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag für besonders emissionsarme Holzheizungen
- 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus für den Austausch alter Gas-, Öl- oder Biomasseheizungen
- 30 % Einkommensbonus für Haushalte mit einem Einkommen bis zu 40.000 Euro jährlich
Diese Boni sind miteinander kombinierbar. Insgesamt sind dadurch Zuschüsse von bis zu 70 % plus 2.500 Euro möglich. Die endgültige Förderhöhe richtet sich jedoch nach den tatsächlichen Kosten, die je nach Wohn- oder Nichtwohngebäude gestaffelt berechnet werden.
Technische Anforderungen für die KfW-Förderung
Neben den Zuschüssen bietet die KfW auch zinsgünstige Darlehen an, die sogenannten Ergänzungsdarlehen. Diese setzen eine bestehende Förderzusage voraus und können direkt bei der Hausbank beantragt werden. Pro Wohneinheit sind dabei Kredite von bis zu 120.000 Euro möglich, die für die Sanierung von Heizungen oder weiteren Arbeiten am Gebäude verwendet werden können.
Antragstellung für die KfW-Förderung bei Einzelmaßnahmen
Um die Fördermittel der KfW für Einzelmaßnahmen zu nutzen, sollten Hausbesitzer bereits vor dem Start der Sanierungsarbeiten einen Fachhandwerker hinzuziehen. Dieser stellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus, die im KfW-Portal „Meine KfW“ eingereicht werden kann. Zusätzlich ist ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung notwendig, der an die Förderzusage gebunden ist, sowie ein Termin zur Umsetzung innerhalb des Bewilligungszeitraums.
Falls die Sanierung bereits vor dem 31. August 2024 begonnen wurde, können die Fördermittel nachträglich bis zum 30. November 2024 online beantragt werden – ohne die Vorlage eines Vertrags mit besonderen Bedingungen.
Abschluss der Maßnahmen und Auszahlung der Förderung
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten überprüft ein Experte die Umsetzung und erstellt eine Bestätigung nach Durchführung (BnD), die bei der KfW oder der Hausbank eingereicht werden muss. Seit Ende September 2024 können selbst nutzende Eigentümer ihre Nachweise einreichen, während Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften diese Möglichkeit ab November 2024 bzw. Februar 2025 haben.