Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist ein entscheidender Schritt, um den Energieverbrauch zu reduzieren und den Wohnkomfort zu erhöhen. Die KfW unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer dabei mit dem Förderprogramm „Wohngebäude – Kredit (261)“, das attraktive Kredite und Tilgungszuschüsse für umfassende Sanierungsmaßnahmen bietet.
Was genau wird im Programm KfW (261) gefördert?
Gefördert wird die Komplettsanierung von Wohngebäuden zu einem Effizienzhaus. Hierzu zählen alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser beziehungsweise zur Effizienzhaus-Stufe Denkmal führen. Auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten sind förderfähig. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt.Beim Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses können die energetischen Sanierungskosten gefördert werden, sofern diese im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.
Kredithöhe und Tilgungszuschuss
Die Höhe des Kredits hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe und den förderfähigen Kosten ab:
- Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser bzw. Effizienzhaus-Stufe Denkmal: bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit.
- Erreichen der Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse: bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit.
Zusätzlich profitieren Sie von Tilgungszuschüssen, die den zurückzuzahlenden Kreditbetrag reduzieren:
- Effizienzhaus 40: 20 % Tilgungszuschuss (bis zu 24.000 Euro je Wohneinheit).
- Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse: 25 % Tilgungszuschuss (bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit).
- Effizienzhaus 55: 15 % Tilgungszuschuss (bis zu 18.000 Euro je Wohneinheit).
- Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse: 20 % Tilgungszuschuss (bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit).
- Effizienzhaus 70: 10 % Tilgungszuschuss (bis zu 12.000 Euro je Wohneinheit).
- Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse: 15 % Tilgungszuschuss (bis zu 22.500 Euro je Wohneinheit).
- Effizienzhaus 85: 5 % Tilgungszuschuss (bis zu 6.000 Euro je Wohneinheit).
- Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse: 10 % Tilgungszuschuss (bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit).
- Effizienzhaus Denkmal: 5 % Tilgungszuschuss (bis zu 6.000 Euro je Wohneinheit).
- Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse: 10 % Tilgungszuschuss (bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit).
Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhalten Sie einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 10 Prozentpunkten. Bei einer seriellen Sanierung erhöht sich der Tilgungszuschuss um 15 Prozentpunkte.
Zusätzliche Förderungen
Neben den genannten Krediten und Tilgungszuschüssen können Sie weitere Förderungen in Anspruch nehmen:
- Baubegleitung: Förderung von 50 % der Kosten, bis zu 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
- Nachhaltigkeitszertifizierung: Förderung von 50 % der Kosten, analog zur Baubegleitung.
Auszahlung und Abruf des KfW 261 Förderprogramms
Der Kredit kann in einer Gesamtsumme oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden. Für die Auszahlung haben Sie ab Kreditzusage 12 Monate Zeit; danach verlängert sich die Abruffrist automatisch um jeweils 6 Monate auf maximal 36 Monate. Ab dem 13. Monat wird eine Bereitstellungsprovision berechnet.
Wer kann den KfW-Kredit 261 beantragen?
Der KfW-Kredit 261 richtet sich an alle, die eine Wohnimmobilie energetisch sanieren oder ein saniertes Effizienzhaus kaufen möchten. Dazu zählen nicht nur private Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, sondern auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieterinnen und Vermieter sowie Käuferinnen und Käufer von sanierten Wohngebäuden. Voraussetzung ist, dass das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mindestens fünf Jahren besteht. Auch Kapitalanleger können von der Förderung profitieren.
Was ist ein Effizienzhaus und welche Stufe brauche ich für die Förderung?
Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard, der den Energieverbrauch eines Gebäudes im Vergleich zu einem Referenzgebäude beschreibt. Je niedriger die Effizienzhaus-Stufe (z. B. 40 oder 55), desto besser ist die Energieeffizienz – und desto höher fällt der mögliche Tilgungszuschuss aus. Gefördert wird die Sanierung zu einem Effizienzhaus 85, 70, 55, 40 oder zum Effizienzhaus Denkmal. Zusätzlich gibt es Bonusklassen wie die Erneuerbare-Energien-Klasse oder die Nachhaltigkeits-Klasse, die bei entsprechender Ausstattung erreicht werden können und zusätzliche finanzielle Vorteile bringen.
Was ist der Unterschied zwischen KfW 261 und KfW 262?
Die Programme KfW 261 und 262 ergänzen sich, verfolgen aber unterschiedliche Ziele. KfW 261 ist der Hauptkredit für die energetische Sanierung zum Effizienzhaus – mit attraktiven Zinssätzen und Tilgungszuschüssen. KfW 262 hingegen ist ein Zuschussprogramm für Fachplanung und Baubegleitung. Achtung: KfW kann gemäß aktuellem Stand (05.04.2025) nicht mehr beantragt werden.
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit?
Die Kredithöhe hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab. Für die Sanierung zu einem Effizienzhaus 85 oder besser stehen bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung. Wird zusätzlich die Erneuerbare-Energien-Klasse oder die Nachhaltigkeits-Klasse erreicht, erhöht sich der maximale Kreditbetrag auf bis zu 150.000 Euro. Die genaue Höhe richtet sich nach den förderfähigen Kosten, also etwa Bau- und Baunebenkosten sowie Wiederherstellungskosten.
Wie funktioniert der Tilgungszuschuss?
Der Tilgungszuschuss reduziert den Betrag, den man vom aufgenommenen Kredit zurückzahlen muss – je besser die erreichte Effizienzhaus-Stufe, desto höher der Zuschuss. Beispielsweise gibt es für ein Effizienzhaus 40 einen Tilgungszuschuss von 20 %, für ein Effizienzhaus 55 15 % und für ein Effizienzhaus 85 immerhin noch 5 %. Wer zusätzlich die Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse erfüllt, kann von bis zu 25 % Tilgungszuschuss profitieren. Auch besondere Gebäudetypen wie „Worst Performing Buildings“ erhalten zusätzliche Boni.
Kann ich auch nur einzelne Maßnahmen fördern lassen (z. B. Fenster, Heizung)?
Nein – im Rahmen des Programms KfW 261 geht es ausschließlich um die Sanierung zu einem vollständigen Effizienzhaus. Einzelmaßnahmen wie der Austausch der Fenster, eine neue Heizungsanlage oder Dämmung können über ein anderes Förderprogramm – die sogenannte Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) – beantragt werden. Für KfW 261 ist hingegen ein ganzheitliches Sanierungskonzept erforderlich, das alle energetisch relevanten Bauteile berücksichtigt.
Wird der Kauf eines sanierten Effizienzhauses gefördert?
Ja, auch der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses kann gefördert werden – allerdings nur unter einer wichtigen Bedingung: Die energetischen Sanierungskosten müssen im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sein. Das bedeutet, der Anteil der Sanierung am Gesamtkaufpreis muss klar erkennbar sein. Nur dann kann die KfW diese Kosten als förderfähig anerkennen und ein entsprechender Kredit samt Tilgungszuschuss gewährt werden.