Wer sein Zuhause energetisch sanieren möchte, sollte sich professionell beraten lassen – und das kann sich gleich doppelt lohnen. Mit einer geförderten Energieberatung lassen sich Einsparpotenziale erkennen und passende Sanierungsmaßnahmen planen. Dank der BAFA-Förderung übernimmt der Staat bis zu 50 Prozent der Beratungskosten.
In diesem Artikel erfährst du, wie die Förderung funktioniert, für wen sie sich lohnt und wie du sie Schritt für Schritt beantragen kannst.
Was ist eine Energieberatung?
Eine Energieberatung für Wohngebäude hilft Hausbesitzern, energetische Schwachstellen zu identifizieren. Der Energieexperte analysiert das Gebäude, entwickelt passende Sanierungsvorschläge und erstellt – sofern förderfähig – einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser zeigt auf, wie man das Gebäude Schritt für Schritt energieeffizienter macht.
BAFA-Zuschüsse für private Wohngebäude
Die staatliche Förderung erfolgt über die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“, organisiert durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).Ein zentrales Ergebnis dieser Beratung ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), der Eigentümerinnen und Eigentümern eine strukturierte und langfristige Strategie zur energetischen Sanierung ihres Gebäudes aufzeigt.
Förderhöhe im Überblick:
Gebäudetyp | Förderquote | Max. Zuschuss |
Ein-/Zweifamilienhaus | 50 % | bis zu 650 € |
Mehrfamilienhaus | 50 % | bis zu 850 € |
Präsentation bei Eigentümerversammlungen | +250 € | zusätzlich |
Seit dem 01. Juli 2023 müssen Hausbesitzer den Antrag selbst stellen. Die Auszahlung erfolgt seit dem 01. April 2025 direkt an die Antragsteller. Energieberater dürfen die Förderung nicht mehr entgegennehmen und stellen ihre Rechnungen daher in voller Höhe aus.
Wer kann die BAFA-Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich an:
- Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Nießbrauchberechtigte
- Mieter und Pächter (mit Zustimmung des Eigentümers)
Auch für Nichtwohngebäude wird Energieberatung gefördert
Neben Wohngebäuden können auch kommunale, gemeinnützige und mittelständische Einrichtungen Fördermittel erhalten. Je nach Gebäudeart und Beratungstyp gelten unterschiedliche Förderbedingungen:
Modul | Förderquote | Max. Zuschuss | Beschreibung |
Energieaudit DIN EN 16247 | 50 % | 600 – 3.000 € (nach Energiekosten) | Analyse gemäß EDL-G |
Energieberatung DIN V 18599 | 50 % | 850 – 4.000 € (nach Fläche) | Erstellung eines Sanierungsfahrplans |
Contracting-Orientierungsberatung | 50 % | 3.500 – 5.000 € (nach Energiekosten) | Vorbereitung auf ein Contracting-Modell |
Schritt-für-Schritt: So beantragst du die Förderung
- Energieberater finden
Nutze die offizielle Energie-Effizienz-Expertenliste, um einen zertifizierten Fachberater in deiner Nähe auszuwählen.
- Antrag stellen
Vor der Beauftragung des Beraters muss der Förderantrag online beim BAFA eingereicht werden. Alternativ kannst du einen Vertrag mit Vorbehaltsklausel abschließen, der nur bei Förderzusage gültig ist.
- Beratung durchführen lassen
Nach der Bewilligung hast du 9 Monate Zeit, die Beratung umzusetzen. Der Berater erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan.
- Nachweise einreichen
Du unterschreibst eine Verwendungsnachweiserklärung und reichst sie beim BAFA ein. Anschließend wird dir die Förderung rückerstattet.
Wichtig seit Juli 2023: Nur mit Sanierungsfahrplan förderfähig
Seit Juli 2023 wird die Energieberatung nur noch dann gefördert, wenn am Ende ein Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird. Dieser strukturiert die Sanierung in aufeinander abgestimmte Maßnahmenpakete. Frühere Beratungsformen ohne klare Umsetzungsstrategie sind nicht mehr zuschussfähig.
Fazit: Jetzt Fördermittel nutzen und energetisch sanieren
Eine professionelle Energieberatung ist der erste Schritt zu einem energieeffizienteren Zuhause – und mit der BAFA-Förderung auch finanziell attraktiv. Wer rechtzeitig beantragt, spart nicht nur Energie, sondern auch bares Geld.
Jetzt informieren, Antrag stellen und vom staatlichen Zuschuss profitieren!