Sanierungsfichten im GEG

Sanierungspflichten im GEG: Die 3 wichtigsten Pflichten für Eigentümer

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sorgt regelmäßig für Verwirrung. Viele Eigentümer fragen sich: Welche energetischen Maßnahmen sind wirklich verpflichtend? Welche Fristen gelten? Und wann drohen Bußgelder?

Dieser Artikel fasst die drei zentralen Sanierungspflichten klar, verständlich und praxisnah zusammen, inklusive Tipps aus der Energieberatung.

Heizungstausch nach § 72 GEG: Was wirklich Pflicht ist

Die bekannteste Pflicht ist der Austausch alter Heizkessel. Laut § 72 GEG müssen bestimmte Heizungen nach 30 Jahren ersetzt werden. Allerdings betrifft die Regelung nicht alle Heizsysteme, sondern ausschließlich veraltete Technik.

Welche Kessel müssen ausgetauscht werden?

Pflicht besteht nur für sogenannte Standard- oder Konstanttemperaturkessel. Diese alten Öl- oder Gaskessel arbeiten dauerhaft mit hoher Temperatur und gelten daher als ineffizient.

Ausnahmen von der Austauschpflicht:

  • Heizungsanlagen unter 4 kW oder über 400 kW

  • moderne Niedertemperaturkessel

  • Brennwertkessel

  • Kessel, die Teil einer Hybridanlage sind

Damit sind viele Heizungen in bestehenden Gebäuden bereits ausgenommen.

Ab dem Jahr 2045 soll der Gebäudebestand in Deutschland laut GEG klimaneutral sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass die bestehende Anlage „abgeschaltet“ werden muss. Eine Umstellung auf Biogas oder synthetische Brennstoffe bleibt weiterhin erlaubt.

Praxis-Hinweis:

In der Regel wirst du zuerst vom Schornsteinfeger informiert, wenn eine Austauschpflicht besteht. Er kontrolliert gesetzlich die Fristen und weist auf Handlungsbedarf hin, also keine Angst vor überraschenden Strafen.

Dämmung der obersten Geschossdecke, Pflicht nach § 47 GE

Die zweite wichtige Sanierungspflicht betrifft die Wärmeverluste über das Dach bzw. die oberste Geschossdecke.

Wann besteht eine Dämmpflicht?

Laut § 47 GEG muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn sie den Anforderungen an den Wärmeschutz nicht entspricht. Konkret gilt:

  • Geforderter U-Wert: 0,24 W/m²K

  • Umsetzung innerhalb von 2 Jahren nach Eigentumsübergang (bei Kauf nach dem 01.02.2020)

  • Bei Mehrfamilienhäusern unabhängig vom Verkauf verpflichtend

Wann entfällt die Pflicht?

Die Dämmung ist nicht erforderlich, wenn:

  • das Dach selbst bereits gedämmt ist

  • die oberste Geschossdecke Teil der „thermischen Hülle“ ist

  • der Mindestwärmeschutz aufgrund früherer Maßnahmen eingehalten wird

Mögliche Sanierungsvarianten:

  1. Aufgelegte Dämmung: Mineralwolle, EPS oder andere Dämmplatten – kostengünstig und einfach zu verlegen.

  2. Einblasdämmung: Z. B. Zellulose oder Perlite, schneller Einbau, kaum Schmutz und hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Vorteil für Eigentümer: Diese Maßnahme gehört zu den wirtschaftlich sinnvollsten Sanierungen und amortisiert sich oft bereits nach wenigen Jahren.

Rohrleitungsdämmung, Pflicht nach §§ 69 und 70 GEG

Viele Eigentümer unterschätzen die Wirkung ungedämmter Heizungsrohre. Dabei ist die Dämmung eine der günstigsten und effizientesten Maßnahmen überhaupt.

Wo gilt die Pflicht?

Alle Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt sein.
Typische Beispiele:

  • unbeheizter Keller

  • Dachboden

  • Abstellräume ohne Heizkörper

Wichtig: Ein Raum gilt als beheizt, wenn ein Heizkörper installiert ist – auch wenn er nicht benutzt wird.

Warum ist die Rohrdämmung so sinnvoll?

  • sehr geringe Kosten (oft zwischen 2–6 € pro Meter)

  • Amortisation häufig innerhalb von 1–2 Heizperioden

  • einfache DIY-Umsetzung möglich

Über Lukas Münzner

Über Lukas Münzner
Lukas Münzner ist Fachingenieur für TGA und Gebäudeenergieberater (HWK) mit Spezialisierung auf die Optimierung von Heizungsanlagen für maximale Energieeffizienz. Er arbeitet nach den höchsten Standards, einschließlich DIN EN 12831 und Verfahren B.

Expertenwissen
Mit einem erfahrenen Team und einem starken regionalen Netzwerk bietet er maßgeschneiderte Beratung und Lösungen. Als Mitglied im GIH-Verband und eingetragen in die EEE-Liste der dena garantiert er höchste Qualität und Fachkompetenz.

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