Hydraulischer Abgleich ist Pflicht – wichtig für Immobilienmanagement
Um eine Energieversorgungskrise zu verhindern, hat die Bundesregierung beschlossen, zwei neue Energieeinsparverordnungen zu erlassen. Ab Oktober 2022 wurde der hydraulische Abgleich für bestimmte Gebäude obligatorisch eingeführt. Finden Sie heraus, welche Gebäude betroffen sind und warum diese Maßnahme auch für viele andere von Vorteil ist.
Um eine Energieversorgungskrise im Winter zu vermeiden, wurden zwei neue Energieeinsparverordnungen eingeführt, die hauptsächlich auf Mittel und Wege zur Einsparung von Gas und Strom abzielen. Die erste Verordnung, die kurzfristige Maßnahmen vorsieht (EnSikuMaV), ist bereits seit dem 1. September 2022 in Kraft und konzentriert sich auf schnell umsetzbare Energiesparoptionen.
Seit dem 1. Oktober ist nun die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (kurz: EnSimiMaV) in Kraft. Diese befasst sich mit Maßnahmen, die nicht kurzfristig umgesetzt werden können und deren Ergebnisse innerhalb der nächsten zwei Heizperioden erwartet werden. Die Verordnung hat zunächst eine Laufzeit von 24 Monaten und beinhaltet auch den sogenannten hydraulischen Abgleich.
Inhalt im Überblick
Was ist der hydraulische Abgleich?
Der hydraulische Abgleich gewährleistet eine gleichmäßige und effiziente Wärmeverteilung durch alle Heizkörper. Dabei ermittelt ein Fachmann anhand der Heizlast die benötigte Wärme für jeden Raum und passt das Heizsystem entsprechend an. Dies führt zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs und einer Steigerung des Wohnkomforts.
Wieso benötige ich dafür eine Heizlastberechnung?
Anders als beim hydraulischen Abgleich nach Verfahren A wird, im Verfahren B der Heizkörper auf die Heizlast des Raumes eingestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Heizungsanlage noch effizienter betrieben wird. Wenn Sie Interesse an weiteren Informationen über die Unterschiede zwischen den beiden hydraulischen Abgleichsverfahren A und B haben möchten, lesen Sie einfach unseren Artikel zu diesem Thema. Wenn Sie sich für die Heizlastberechnung interessieren, haben wir auch hier einen Artikel, den Sie unbedingt lesen sollten.
Wichtig für Hausverwaltungen: Hydraulischer Abgleich ist Pflicht für folgende Gebäude
Ab sofort müssen alle Heizanlagen in größeren Gebäuden hydraulisch abgeglichen werden, um die Energieeffizienz zu steigern. Dies betrifft insbesondere Gebäude mit einer Gas-Zentralheizung und gilt für:
- Große Wohngebäude mit mindestens 10 Wohneinheiten (bzw. 6 Wohneinheiten mit einer Frist bis September 2024).
- Firmen und öffentliche Gebäude mit einer beheizten Fläche von mindestens 1.000 Quadratmetern.
Der hydraulische Abgleich muss bis zum 1.10.2024 abgeschlossen sein. Die Kosten trägt der Eigentümer, und sie dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Die Maßnahme muss von einer qualifizierten Fachkraft durchgeführt werden und beinhaltet folgende Schritte:
- Berechnung der Heizlast für alle Räume also der Heizlastberechnung nach DIN 12831
- Überprüfung und gegebenenfalls Optimierung der Heizflächen.
- Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach verfahren B.
- Optimierung der Vorlauftemperatur.
Ausnahmen gelten, wenn bereits ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde, die Heizung innerhalb von 6 Monaten nach dem Stichtag ausgetauscht und/oder eine umfassende Dämmung angebracht wird, oder das Gebäude innerhalb von 6 Monaten nach der Frist umgenutzt oder stillgelegt wird.
Lohnt sich der hydraulische Abgleich für Ein- und Zweifamilienhäuser?
Durch eine optimierte Heizanlage kann der Energieverbrauch eines Gebäudes um bis zu 15 Prozent gesenkt werden. Dies führt besonders bei großen Gebäuden schnell zu spürbaren Energieeinsparungen. Jedoch lohnt sich der hydraulische Abgleich auch für Ein- und Zweifamilienhäuser, insbesondere aufgrund des staatlichen Zuschusses von 15 Prozent für das Vorlegen des VdZ-Formulars für Einzelmaßnahmen.